Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Miete Software / Benutzung Internet-Datenabgleich

1. Allgemeines

Die Verträge der Curion Informatik AG mit ihren Kunden bestehen aus einem Vertragsdokument und diesen AGB. Das Vertragsdokument kann eine Auftragsbestätigung, ein Vertrag, schriftliche Bestellung oder Rechnung sein (nachfolgend Vertrag). Es enthält die kommerzielle und technische Beschreibung. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, ohne dass im Einzelfall immer darauf Bezug genommen werden muss.
Die AGB enthalten “Allgemeine Bestimmungen”, welche allgemein gelten, sowie besondere Bestimmungen für die einzelnen Vertragstypen.

2. Mietvertrag Software

2.1 Lizenzmiete
Der Kunden mietet die im Vertrag bezeichnete Software. In diesem Fall erhält der Kunde während der Dauer des Vertrages ein Gebrauchsrecht an den gemieteten Produkten. Dieses Recht ist auf die im Vertrag bezeichnete Anzahl Lizenzen beschränkt.
Nicht zulässig sind: der Gebrauch der Software auf mehr Arbeitsstationen oder mobilen Zusatzgeräten als beim Erwerb der Lizenz angegeben, das Kopieren der Software, die Vermietung, Verleihe oder Weitergabe der Software an Dritte, die Bearbeitung, Änderung oder Erweiterung der Software sowie die Rückführung des Objektcodes in den Sourcecode.

2.2 Bezug der Lizenz
Der Kunde kann die Software von der Webseite der Curion Informatik AG herunterladen und installieren.

2.3 Lizenzgebühren
Der Kunde verpflichtet sich, die Entschädigung für die Lizenz-Miete gemäss Vertrag. Die Lizenzgebühren werden zum ersten Mal nach Bezug der Software in Rechnung gestellt. Die Fakturierung erfolgt jährlich im Voraus und ab Rechnungsdatum innert 30 Tagen zu bezahlen.

2.4 Vertragsdauer/Kündigungsfrist
Mietverträge treten auf das im Vertrag genannte Datum in Kraft und haben eine Mindestdauer von 36 Monaten. Anschliessend sind sie jeweils auf das Ende des Bestelldatums mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich kündbar.

3. Internet-Datenabgleich

3.1 Speicherplatz nach Anzahl Adressen
Die Curion Informatik AG stellt dem Kunden für den Datenaustausch eine Plattform und Speicherplatz zur Verfügung, welche erlaubt, ihre eigenen Daten unter den Anzahl gemieteten Lizenzen abzugleichen.

3.2 Gebühren für den Internetabgleich
Der Kunde bezahlt der Curion Informatik AG die im Vertrag bezeichnete pauschale Vergütung jährlich im Voraus. Die Überweisung erfolgt innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum.

3.3 Vertragsdauer/Kündigungsfrist
Die Mindestdauer ist nach der Einrichtung der Kundendaten auf der Abgleichplattform 12 Monate. Anschliessend ist der Internet-Datenabgleich mit einer Frist von 3 Monaten auf das im Vertrag angegeben Datum jährlich schriftlich kündbar.

3.4 Datenverwaltung
Der Kunde ist Inhaber seiner Daten und ist für deren Richtigkeit sowie die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Er verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte zu verwalten.

3.5 Geheimhaltung
Die Curion Informatik AG und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen und Unterlagen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Dazutun des Informationsempfängers öffentlich bekannt werden. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.

3.6 Keine Datensicherung
Von dem durch die Curion Informatik AG zu Verfügung gestellte Daten-Speicherplatz wird keine Kunden-Datensicherung erstellt. Der Kunden verwaltet sein Daten auf seinen lokalen Systemen und ist somit selber für die Datensicherung zuständig. Bei Datenverlust der lokalen Daten übernimmt die Curion Informatik AG keine Verantwortung.

4. Wartungsvertrag Software

4.1 Vertragsgegenstand
Die Curion Informatik AG erbringt die im Vertrag aufgeführten Wartungsleistungen. Die Wartungsleistungen werden nachfolgend definiert und in Service Level Agreements (SLA) weiter spezifiziert.

4.2 Hotline
Die Curion Informatik AG unterhält eine gebührenpflichtige Hotline, welche Supportanfragen beantwortet. Die Hotline ist nicht dazu bestimmt, einfache Benutzeranfragen zu bearbeiten, deren Beantwortung sich aus den Handbüchern ergeben würde oder die Benutzer auszubilden.

4.3 Fehlerbehebung
Auftretende Fehler der Software werden durch die Curion Informatik AG entsprechend ihrer Dringlichkeit behoben und in einem Update oder einem neuen Release zum Installieren bereitgestellt. Bei wesentlichen Betriebsstörungen hat der Kunde Anspruch auf eine individuelle Fehlerbehebung. In allen übrigen Fällen erfolgt die Fehlerbehebung in der Regel mit dem nächsten Release.

4.4 Releases
Neue Releases der Software werden dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt. Ein Release (Update) ist eine neue Fassung der Software oder ein Zusatzpaket (Patch, Bugfix, Hotfix) zur Software. Ein Release behebt Fehler, enthält technische Verbesserungen oder erweitert den Leistungsumfang der Software.

4.5 Lieferung von neuen Versionen
Eine Version (Upgrade) ist eine neue Fassung der Software, die im Gegensatz zum Release gemäss Produktebeschreibung der Curion Informatik AG eine wesentliche Erweiterung der Funktionalität und/oder eine grundlegende technische Verbesserung enthält. Die Curion Informatik AG kann den Erwerb von neuen Versionen kostenpflichtig machen.

4.6 Gewährleistung
Die Curion Informatik AG erbringt die Wartungsleistungen mit der gehörigen Sorgfalt. Sie kann jedoch nicht garantieren, dass die Software ununterbrochen und fehlerfrei eingesetzt werden kann.

5. Rechte an Software, Know-how und Verfahren

Ohne besondere Abrede darf der Kunde die überlassene Software, das Know-how, die Datenträger und die Dokumentationen im vorgesehenen Umfang selbst nutzen, nicht aber an Dritte weitergeben. Jedes Erweitern, Ändern oder Kopieren der Software durch den Kunden oder einen anderen Lieferanten benötigt die schriftliche Zustimmung der Curion Informatik AG. Der Auftraggeber hat auf allen Modifikationen und Kopien sind die gleichen Schutzrechtsmerkmale wie auf dem Original anzubringen. Sind Software, Unterlagen oder andere Arbeitsergebnisse speziell für den Kunden entwickelt worden und kann die Curion Informatik AG notwendige Anpassungen nicht marktkonform ausführen, darf der Kunde zum Zweck der Wartung und Weiterentwicklung die notwendigen Unterlagen und Source-Codes gegen eine angemessene Entschädigung von der Curion Informatik AG anfordern. Das Eigentum an der Software und am Know-how sowie das Recht zur weiteren Verwendung bleibt in allen Fällen bei der Curion Informatik AG oder seinen Lizenzgebern, auch wenn der Kunde Softwareprogramme oder Know-how-Aufzeichnungen nachträglich ändert.

6. Inkrafttretung

Ein Vertrag tritt zum Zeitpunkt der Bestellung in Kraft.

7. Verwendungszweck, Haftung

Einsatz der Produkte und deren Verwendung für einen bestimmten Zweck ist ausschliesslich Sache des Kunden und erfolgt auf dessen eigene Verantwortung. In keinem Fall haftet Curion Informatik AG dem Kunden oder Dritten gegenüber für Schäden, die sich direkt oder indirekt durch Gebrauch, allfällige Störungen oder Betriebsausfall usw. ergeben. Ausdrücklich Ausgeschlossen sind insbesondere auch jede Haftung für Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen des Kunden, Ersatzansprüche Dritter oder Schäden an aufgezeichneten Daten. Dies gilt auch für Dienstleistungen. Die Curion Informatik AG übernimmt ausserdem keine Haftung für schadensverursachende Ereignisse, die im Bereich des jeweiligen Leistungsproviders auftreten. Die Curion Informatik AG haftet nicht für Daten, die auf seinem EDV-System gespeichert werden, sowie für Leistungseinschränkungen oder Leistungsausfälle, die auf höherer Gewalt oder auf Ereignissen beruhen, die ausserhalb des Verantwortungsbereiches von der Curion Informatik AG liegen. Bei Ausfällen entsteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Eine Verpflichtung zur Datensicherung besteht nicht. Daten und Informationen dürfen weder gegen das Presserecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht noch gegen weitere juristische Regelungen und Gesetze der Schweiz verstossen. Der Kunde ist verantwortlich, sich selbständig über die geltenden juristischen Regelungen und Gesetze in Kenntnis zu setzten und diese einzuhalten. Des Weiteren, sind die guten Sitten einzuhalten und auf das allgemeine Anstandsempfinden Rücksicht zu nehmen, im Besonderen im Hinblick darauf, dass Webseiten weltweit erreichbar sind. Es sind z.B. keine Produkte mit politischem oder rassistischem Inhalt anzubieten und keine negativ vergleichende Werbung zu betreiben.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Soweit die Vereinbarungen keine besonderen Regeln enthalten, gelten die Bestimmungen über den Auftrag gemäss Art. 394 ff OR. Gerichtsstand ist der Sitz von der Curion Informatik AG. Die Curion Informatik AG darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden anrufen.

Chur, Januar 2013

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